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Befreiung von K-ETA für 22 Nationalitäten bis 2025

Ab dem 1. April 2023 und bis zum 31. Dezember 2024 müssen Reisende mit 22 weiteren Nationalitäten keine elektronische Reisegenehmigung (K-ETA) mehr beantragen, um nach Südkorea zu reisen. Diese Ankündigung erfolgte zur Feier des Programms " Visit Korea Year (2023 – 2024) ".

Bürger aus Ländern, die für diese Befreiung von der K-ETA in Frage kommen, können nun während eines bestimmten Aufenthaltszeitraums, der sich nach ihrer Staatsangehörigkeit richtet, ohne Formalitäten nach Südkorea reisen. Europäische Reisende, die für diese Maßnahme in Frage kommen, dürfen sich ohne Visum und somit ohne K-ETA in Korea aufhalten während 90 Tage.

Die Länder, die für diese Befreiung von der elektronischen Reisegenehmigung in Frage kommen, sind folgende: Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Hongkong, Italien, Japan, Kanada, Macau, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, Singapur, Spanien, Taiwan, Vereinigtes Königreich, USA (einschließlich Guam).

Es ist wichtig zu beachten, dass Inhaber von genehmigten K-ETAs diese bis zu ihrem Ablaufdatum nutzen können, aber dasskeine Rückerstattung an Personen, die bereits einen Antrag auf elektronische Reisegenehmigung gestellt haben. Staatsangehörige dieser 22 Länder/Regionen können trotz allem weiterhin einen K-ETA beantragen.