Archiv

Brauchen Minderjährige ein K-ETA, um nach Südkorea zu reisen?

Seit dem 3. Juli 2023 gelten in Südkorea neue Bestimmungen für die elektronische Reisegenehmigung (K-ETA) für Minderjährige. Diese Entwicklung zielt darauf ab, die Einreiseverfahren für bestimmte Kategorien von Reisenden, insbesondere für jüngere Menschen, zu vereinfachen.

Befreiung von der K-ETA für Minderjährige bis 17 Jahre

Nach den jüngsten Änderungen der südkoreanischen Einwanderungsbehörde, Reisende im Alter von 17 Jahren und jünger sind nun von der Pflicht befreit, für die Einreise nach Südkorea eine K-ETA zu beantragen.. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Minderjährigen, vorausgesetzt, er ist Staatsangehöriger eines Landes, das für das K-ETA-Programm in Frage kommt.

Implikationen für Familien, die mit Kindern reisen

Diese neue Regelung vereinfacht das Verfahren für Familien, die mit Kindern reisen, erheblich. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Kein Antrag erforderlich : Eltern müssen für ihre Kinder, die 17 Jahre oder jünger sind, keinen K-ETA mehr beantragen.
  • Kosten sparen : Da Minderjährige von der K-ETA befreit sind, können Familien die mit dieser Genehmigung verbundenen Kosten einsparen.
  • Vereinfachung der Formalitäten : Dadurch wird die Vorbereitungszeit vor der Reise verkürzt.
  • Gültigkeit des Reisepasses : Obwohl K-ETA nicht erforderlich ist, ist es wichtig, sicherzustellen, dass der Reisepass des Kindes für die Dauer des Aufenthalts gültig ist.

Wichtige Überlegungen

Trotz dieser Ausnahme gibt es noch einige Punkte zu beachten:

Reisedokumente

Obwohl Minderjährige von der K-ETA befreit sind, müssen sie immer im Besitz eines gültigen Reisepasses sein. Es wird empfohlen, dass der Reisepass noch mindestens sechs Monate über das geplante Rückreisedatum hinaus gültig ist.

Elterliche Erlaubnis

Gemäß den Bestimmungen einiger Länder benötigen Minderjährige, die allein oder mit nur einem Elternteil reisen, möglicherweise eine elterliche Genehmigung. Es ist ratsam, sich bei den zuständigen Behörden über diese Anforderungen zu informieren.

Andere Einreiseformalitäten

Die Befreiung von K-ETA entbindet nicht von den anderen Einreiseformalitäten für Südkorea. Sowohl Minderjährige als auch Erwachsene können bei ihrer Einreise Gesundheitskontrollen oder anderen Verfahren unterzogen werden.

Vergleich mit anderen Altersgruppen

Interessanterweise gilt diese Ausnahme auch für eine andere Altersgruppe:

Altersgruppe Status K-ETA
0-17 Jahre Befreit
18-64 Jahre Erforderlich
65 Jahre und älter Befreit

Perspektiven für Familienreisen

Die Befreiung von der K-ETA für Minderjährige bis 17 Jahre stellt eine positive Entwicklung für Familienreisen nach Südkorea dar. Sie ist Teil eines breiteren Trends zur Vereinfachung der Einreiseverfahren bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung eines angemessenen Sicherheitsniveaus.

Für Familien, die eine Reise nach Südkorea planen, bietet diese neue Regelung mehr Flexibilität und weniger bürokratischen Aufwand. Dennoch bleibt es entscheidend, sich vor der Abreise über alle Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen zu informieren, da sich die Vorschriften ändern können.

Befreiung von K-ETA

Wenn Sie zwischen 18 und 64 Jahre alt sind, sollten Sie wissen, dass seit April 2023, 22 Nationalitäten (darunter Franzosen und Belgier) sind befreit von K-ETA bis zum Jahr 2025. Die frühzeitige Beschaffung dieses Dokuments wird Ihnen jedoch bei Ihrer Ankunft Zeit sparen.