{"id":1871,"date":"2024-07-25T16:30:47","date_gmt":"2024-07-25T14:30:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.keta.ne.kr\/?p=1871"},"modified":"2024-10-26T19:59:43","modified_gmt":"2024-10-26T17:59:43","slug":"mineurs","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.keta.ne.kr\/de\/artikel\/minderjahrige\/","title":{"rendered":"Brauchen Minderj\u00e4hrige ein K-ETA, um nach S\u00fcdkorea zu reisen?"},"content":{"rendered":"

Seit dem 3. Juli 2023 gelten in S\u00fcdkorea neue Bestimmungen f\u00fcr die elektronische Reisegenehmigung (K-ETA) f\u00fcr Minderj\u00e4hrige. Diese Entwicklung zielt darauf ab, die Einreiseverfahren f\u00fcr bestimmte Kategorien von Reisenden, insbesondere f\u00fcr j\u00fcngere Menschen, zu vereinfachen.<\/p>\n

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Befreiung von der K-ETA f\u00fcr Minderj\u00e4hrige bis 17 Jahre<\/h2>\n

Nach den j\u00fcngsten \u00c4nderungen der s\u00fcdkoreanischen Einwanderungsbeh\u00f6rde, Reisende im Alter von 17 Jahren und j\u00fcnger sind nun von der Pflicht befreit, f\u00fcr die Einreise nach S\u00fcdkorea eine K-ETA zu beantragen.<\/strong>. Dies gilt unabh\u00e4ngig von der Staatsangeh\u00f6rigkeit des Minderj\u00e4hrigen, vorausgesetzt, er ist Staatsangeh\u00f6riger eines Landes, das f\u00fcr das K-ETA-Programm in Frage kommt.<\/p>\n

Implikationen f\u00fcr Familien, die mit Kindern reisen<\/h2>\n

Diese neue Regelung vereinfacht das Verfahren f\u00fcr Familien, die mit Kindern reisen, erheblich. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:<\/p>\n